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Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Was ist der Einheitliche Ansprechpartner?

Ziel des Einheitlichen Ansprechpartners ist der Abbau von bürokratischen Hürden, die Selbständige, Unternehmer und Freiberufler bei behördlichen Anträgen überwinden müssen.

Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein zentraler Bestandteil der EG-Dienstleistungsrichtlinie, die zum 28. Dezember 2009 umgesetzt wurde. Die Aufgaben und Funktionen des Einheitlichen Ansprechpartners sind:

  • (Fall-)Koordinator zwischen Ihnen und der zuständigen Stelle
  • Ihre zentrale Anlaufstelle
  • Formale Vollständigkeitsprüfung der eingehenden Anträge
  • Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Stellen
  • Beantwortung Ihrer Rückfragen
  • Prozess- und Fristüberwachung der Online-Antragstellung
  • Stellt Informationen über die Leistung der öffentlichen Verwaltung bereit

Weitere Informationen finden Sie unter: www.eah.hessen.de